Barrierefreie Orte

Barrierefreiheit,
die nachprüfbar ist

Zu jedem Ort steht einzeln da, was erhoben wurde: die Breite der Tür, die Stufe am Eingang, der Leitstreifen, die Höranlage. Jede Angabe ist vor Ort aufgenommen und lässt sich vor Ort überprüfen. Und jede gibt es zusätzlich in Leichter Sprache.

Vier Bedarfsgruppen
Ansicht Barrierefreie Orte in Musterstadt: links die Straßenkarte, rechts die Liste mit Bäckerei am Markt, Café Sonnenblume, Hausarztpraxis Dr. Sonnenberg und Rathaus Musterstadt.
Karte und Ergebnisliste nebeneinander.

Angaben

Vier Bedarfsgruppen

Barrierefreiheit ist keine Eigenschaft, die ein Ort hat oder nicht hat. Die Angaben sind deshalb nach Bedarf gegliedert.

Bewegung und Mobilität

  • Der Eingang ist stufenlos erreichbar.
  • Die Tür ist 92 cm breit.
  • Es gibt eine barrierefreie Toilette für Gäste.

Sehen

  • Ein Leitstreifen führt vom Gehweg zur Tür.
  • Die Preisschilder sind groß gedruckt.
  • Die Stufe am Tresen ist farblich markiert.

Hören

  • Es gibt eine Höranlage.
  • Es gibt ein Schild mit dem Angebot zum Zeigen.

Verstehen und Orientierung

  • Die Mitarbeitenden nehmen sich Zeit und sprechen in einfachen Sätzen.
  • Der Raum ist ruhig und übersichtlich.
Ansicht der Stadtbibliothek Musterstadt: öffentliche Einrichtung in der Langen Straße 14, geprüft am 01.09.2026, daneben ein Foto des Eingangs. Darunter die geprüften Angaben zu Bewegung und Mobilität und zu Sehen.
So steht eine Angabe am Ort.

Funktionen

Was die Anwendung kann

Karte und Verzeichnis

Zwei Darstellungen derselben Daten, mit denselben Filtern. Die Karte gibt den räumlichen Überblick; das Verzeichnis führt dieselben Angaben im Volltext, damit sie sich vorlesen lassen und ohne Karte zugänglich sind.

Filter nach Bedarf

Die Leitfrage lautet: Was brauchen Sie? Die Auswahl einer Bedarfsgruppe und einer Ortsart wirkt in Karte und Liste gleich.

Bild mit Alternativtext

Ein Foto des Eingangs beantwortet Fragen, die kein Merkmalskatalog vorwegnehmen kann. Jedes Bild hat einen beschreibenden Alternativtext.

Erhebung und Freigabe getrennt

Erhoben wird vor Ort, veröffentlicht wird nach Freigabe. Wer freigeben darf, legt die Verwaltung über die Rollen selbst fest.

Prüfdatum sichtbar

An jedem Ort steht, wann er zuletzt geprüft wurde. Eine drei Jahre alte Angabe soll nicht aussehen wie eine von gestern.

Korrektur durch alle

Fehlt ein Ort oder stimmt eine Angabe nicht, geht beides über dasselbe Meldeformular an die Verwaltung.

Ansicht des Verzeichnisses: Eintrag Bäckerei am Markt, Geschäft am Marktplatz 7, geprüft am 04.08.2026, mit den Angaben im Volltext zu Bewegung und Mobilität, Sehen, Hören sowie Verstehen und Orientierung. Zum Eingang liegt noch kein Bild vor.
Das Verzeichnis: dieselben Daten ohne Karte.
Ansicht des Erfassungsbogens im Verwaltungsbereich: Stadtbibliothek Musterstadt, Fragen zur Gruppe Bewegung und Mobilität, darunter stufenloser Eingang mit Antwort Ja und Türbreite 104 cm. Rechts der Stand der Freigabe und die Erhebung vom 01.09.2026 durch Frauke Bergmann.
Der Erfassungsbogen für die Erhebung vor Ort.

Auffindbarkeit

Auch für Suchdienste lesbar

Jeder eingetragene Ort wird zusätzlich maschinenlesbar ausgezeichnet (schema.org Place mit amenityFeature), und zwar mit denselben Angaben, die auch auf der Seite stehen.

Damit kann eine Suchmaschine oder ein Sprachassistent die Frage „Ist die Stadtbibliothek stufenlos erreichbar?“ beantworten, ohne sie zu raten.

{
  "@type": "Place",
  "name": "Stadtbibliothek",
  "amenityFeature": [
    {
      "@type": "LocationFeatureSpecification",
      "name": "Der Eingang ist stufenlos erreichbar.",
      "value": true
    }
  ]
}

Nachgefragt

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Was steht bei einem Ort?

Geprüfte Einzelangaben in ganzen Sätzen, gegliedert nach vier Bedarfsgruppen: Bewegung und Mobilität, Sehen, Hören, Verstehen und Orientierung. Zum Beispiel „Der Eingang ist stufenlos erreichbar“, „Die Tür ist 92 cm breit“, „Ein Leitstreifen führt vom Gehweg zur Tür“. Dazu ein Bild und das Datum der letzten Prüfung.

Wie sind die Angaben aufgebaut?

Jede Angabe steht einzeln und in einem ganzen Satz da: „Der Eingang ist stufenlos erreichbar“, „Die Tür ist 92 cm breit“. So kann jede Person selbst entscheiden, ob der Weg für sie passt. Jede Angabe gibt es zusätzlich in Leichter Sprache.

Heißt eine fehlende Angabe „nicht barrierefrei“?

Nein, sie heißt „noch nicht erhoben“. Was niemand geprüft hat, wird nicht behauptet, weder positiv noch negativ. Die Unterscheidung steht auf jeder Ortsseite und in jeder Liste.

Wer erhebt die Angaben?

Das legt die Verwaltung selbst fest: eigene Mitarbeitende, beauftragte Personen oder ein Verein vor Ort. Erhoben wird mit einem festen Fragebogen, damit alle Orte nach denselben Kriterien beschrieben sind. Erhebung und Freigabe sind zwei getrennte Schritte; wer freigeben darf, wird über die Rollen vergeben.

Funktioniert die Karte auch ohne Maus?

Die Karte ist eine von zwei Darstellungen derselben Daten. Die zweite ist ein Verzeichnis im Volltext, mit denselben Filtern und denselben Angaben, vollständig mit der Tastatur bedienbar und für einen Screenreader lesbar.

Können Bürgerinnen und Bürger Orte ergänzen?

Ja. Ein fehlender Ort und eine falsche Angabe lassen sich über dasselbe Formular melden, mit dem auch Barrieren gemeldet werden. Die Meldung geht an die Verwaltung.

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    David EmrichWebdesign & Entwicklung
  • Porträt von Fabian Rädecke
    Fabian RädeckeWebdesign & Entwicklung

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