Bedienhilfen
Schriftgröße, Kontrast, Farbwelt, Abstände, ein größerer Zeiger und eine Lesehilfe lassen sich auf jeder Seite umschalten, ohne Zusatzsoftware.
Für Landkreise, Städte und Gemeinden
Zwei Webanwendungen. Einzeln einsetzbar, zusammen stärker.
Die beiden Anwendungen
Das Angebot
Beide lassen sich getrennt buchen und getrennt aufrufen. Wer beide einsetzt, bekommt sie zusätzlich über eine gemeinsame Startseite verbunden.
Bürgerinnen und Bürger melden eine Barriere im öffentlichen Raum: über Karte oder Adresse, mit Foto und ohne Anmeldung. Kontaktdaten sind freiwillig. Die Verwaltung bearbeitet den Vorgang, gibt ihn bei Bedarf an die zuständige Stelle ab und meldet zurück.
Geschäfte, Praxen und öffentliche Einrichtungen mit geprüften Angaben zur Zugänglichkeit, als Karte und als Verzeichnis im Volltext. Jede Angabe steht einzeln und in ganzen Sätzen da, damit jede Person selbst entscheiden kann, ob der Weg für sie passt.
Mandantenfähig
Eine Stadt kann die Anwendung allein einsetzen. Ein Landkreis kann sie für alle seine Gemeinden aufsetzen und ihnen gemeinsam zur Verfügung stellen. Beides ist dieselbe Anwendung. Es ändert sich nur, wie viele Zuordnungen darin angelegt sind.
Jede Gemeinde bekommt eine eigene Adresse, ihr eigenes Logo, ihre eigenen Rechtstexte, ihre eigenen Ortsarten und ihre eigenen Daten.
Eine weitere Gemeinde bedeutet eine zusätzliche Konfiguration, keine zusätzliche Installation: kein weiteres System, das aktualisiert, gesichert und geprüft werden muss.
Aktualisierungen, Sicherungen und Prüfungen der Barrierefreiheit laufen einmal und gelten für alle. Das hält den Aufwand planbar, auch wenn aus einer Gemeinde fünfundzwanzig werden.
Von Anfang an
Barrierefreiheit ist hier keine Prüfliste, die am Ende abgehakt wird, sondern die Grundlage, auf der alles andere steht. Die Bedienhilfen oben auf dieser Seite gehören zur Anwendung selbst. Probieren Sie sie aus.
Schriftgröße, Kontrast, Farbwelt, Abstände, ein größerer Zeiger und eine Lesehilfe lassen sich auf jeder Seite umschalten, ohne Zusatzsoftware.
Nicht nur die Oberfläche: Auch jede erhobene Angabe zu einem Ort hat eine zweite Fassung in kurzen Sätzen.
Videos in Deutscher Gebärdensprache erklären Meldeweg und Kartennutzung, mit Untertiteln, Transkript und Download.
Tastaturbedienung, geprüfte Kontraste, sinnvolle Überschriftenstruktur, Alternativtexte und die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 7 BITV 2.0.
Betrieb
Der Betreiber ist nach ISO 27001 zertifiziert. Keine Übermittlung in Drittländer, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Tägliche Sicherung von Datenbank und Dateien, getrennt vom Produktivsystem. Das Wiederherstellungsverfahren ist dokumentiert und wird jährlich vollständig geprobt.
Erreichbarkeit, Antwortzeiten, Fehlerraten und Zertifikatslaufzeiten werden außerhalb der eigenen Infrastruktur überwacht, mit automatischer Alarmierung.
Sie erreichen in den Bürozeiten dieselbe Person, die das System betreut. Mit benannter Vertretung und kurzen Wegen.
Zwei Webanwendungen für Landkreise und Gemeinden: Mit dem Barrieremelder melden Bürgerinnen und Bürger Barrieren im öffentlichen Raum, in der Barrierefreie Orte finden sie geprüfte Angaben zu Geschäften, Praxen und öffentlichen Einrichtungen. Beide lassen sich einzeln einsetzen.
Nein. Jede Anwendung ist einzeln buchbar und einzeln erreichbar. Wer beide einsetzt, bekommt sie zusätzlich über eine gemeinsame Startseite verbunden, weil dieselbe Meldung oft beides betrifft: eine Barriere, die gemeldet wird, ist eine Angabe, die auf der Karte fehlt.
Es läuft eine gemeinsame Anwendung mit einer Zuordnung je Gemeinde. Jede Gemeinde bekommt eine eigene Adresse als Subdomain, ihr eigenes Erscheinungsbild, ihre eigenen Rechtstexte und ihre eigenen Daten. Eine weitere Gemeinde bedeutet eine zusätzliche Konfiguration, keine zusätzliche Installation. Das hält die Folgekosten niedrig.
Ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland, deren Betreiber nach ISO 27001 zertifiziert sind. Es findet keine Übermittlung in Drittländer statt. Zum Vertrag gehört eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Sie ist nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 Stufe AA gebaut: Tastaturbedienung, Kontraste über der Schwelle, sinnvolle Überschriftenstruktur, Alternativtexte. Dazu kommen Bedienhilfen zum Umschalten von Schriftgröße, Kontrast, Farbwelt und Zeilenabstand, eine Fassung in Leichter Sprache und Videos in Deutscher Gebärdensprache.
Ja. Wir führen die Anwendung auf Anfrage vor, den öffentlichen Bereich ebenso wie den Verwaltungsbereich, und richten für die Prüfung einen eigenen Zugang ein.
Kontakt
Code & Shapes, ein Team aus Entwicklern und Designern mit langjähriger Erfahrung in der Web-Entwicklung.